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Rabensteiner Straße 17, Ortsliste 108, Landgut.
Erbhof seit dem 20.3.1935 Nr 29 beim Amtsgericht Limbach.
5/4 Hufengut. Größe 13 ha 88,2 a.
Grundbuch Pleißa fol 97 u.Bd.13 Seite 656 Amtsg. Limbach.
Neues Flurbuch 490, 491, 492, 493.
Altes Flurbuch 42, 45 b, 60, 46, 487, 488, 489, 551, 552, 553, 554, 555, 556, 557.
Max Arno Günther übernimmt am 31.1.1919
den Hof von
Gustav Adolph Günther, der ihn am 11.11.1881 gekauft hatte.
Der Zugang zu diesem Gute zweigt von der Klausmühle ab,
geht dann am Steinbruche hinaus weit in die Flur.
Franz Wilhelm Müller. Kauf von dem 22.10.1877.
Johann Michael Sieber. 20.10.1876
Carl Ferdinand Conrad Krumbiegel. Kf. v. 13.6.1866
Johann Michael Seifert 30.6.1819. Man sieht also, dass die Besitzer rasch gewechselt haben.
Der Käufer war 28 Jahre alt geworden, als er das Anwesen
übernahm von seinem Vater, ebenfalls J. Mich. Seyfert. 22 000 tlr Kaufgeld. 3
Spinnräder, 2 Brechen, 2 Quetschen und 2 Hecheln werden unter dem Inventar
besonders aufgeführt, sowie eine „Kesetarre“, ein Gitterwerk zum Käsedörren.
Die Lage des Gute wird im Laufbuch beschrieben, als nach dem Rabensteiner Walde
zu unten an Johann Gottfried Heymanns Flur und Joh. Michael Heinzig oben,
hinten an Michael Dietrichs Gute. 90 vo ßo, 40 ggb. Es sind vom Gute 2 Häuser
aufgebaut mit 15 Steuerschocken veranschlagt. (HSTA 73 fol 63. v. 26.3.1819.)
Johann Michael Seyfert, der Vater, Käufer des Gutshofes am 25.5.1786 für 1400 fl. Es wird als 1 ¼ Hufengut bezeichnet. Die Lage unten an Andreas Berthold, oben an Gottlieb Heinzig, hinten an Gottlieb Dietrichs Gütern. 59 vo ßo bei 25 ggb. Er zahl 6 gr Quatembergeld, Milizgeld von jedem Schock 3 ½ pfg, 5 gr nach Penig, 13 gr 10 ½ pfg Hufengeld, 10 gr 10 ½ pfg Lichtmeß Frohngeld, Johannisfrohngeld, 1 gr 3 pfg Wächtergeld, 3 gr 9 pfg Fuhrengeld, Erbgeschoß, 5 Zinshühner,
( Seite 2 )
2 gr 11 pfg Zinskäse, 7 gr 8 pfg Wolfsjagdgeld. Das Kohlfuhrengeld
ist steigend und fallend, dazu kam noch das Oberrabensteiner Frohngeld. (HSTA 73 fol 171 v. 27.5.1786.)
Johann Samuel Steinbach, der Bauer, war der vorherige Besitzer des Gutes gewesen. Sein Kauf liegt mir nicht vor. Aus den Grenzbestimmungen geht aber die Bestätigung dieser Annahme hervor.
Unter ihm wurde vom Gute ein Garten abgetrennt, der 13 vo ßo bei 6 ggb. Steueranschlag trug. Am 30.4.1804 besaß diesen Garten Hanne Sophie Löbel, am 19.3.1812 übernahm ihn Johan Samuel Berthold, Strumpfwirkergeselle, mit 2 Kühen für 1010 tlr. (HSTA 75 fol 266 b.) Es ist das jene Wirtschaft, die vor dem Gute nach dem Dorfe hereinzu liegt.
Der Zugang zum Gute zweigt ja überhaupt ab unten im Tale hinter der ehemaligen Klausmühle, geht dann rechts hinauf am Steinbruch vorbei.
Benjamin Berthold war der Vorbesitzer des Gutes. Die Lage wird damals beschrieben, als unten an Andreas Bertholds Gut, jetzt dem Lindenhofe, oben an Gottlieb Heinzig und Gottlieb Dietrich. Benjamin Berthold hatte den Hof erst in Pacht gehabt und ihn am 16.7.1771 übernommen auf 6 Jahre, er wollte 50 fl 1771, 70 fl 1772-1777 zahlen. 1 schf ¾ Korn, Winterkorn, 1 schf ¾ Sommerweizen, ¾ Weizengemenge, 15 schf Hafer, 3 schf Erdäpfel, 25 Beete gedüngtes Feld, wovon 12 Krautbeete, die übrigen leer waren. Alles in Dresdner Maß gerechnet. ( 1 Dresdener Scheffel Land=Ertrag 104 Liter Ernte an Körnern). Der Besitzer des Gutes hatte 1771 Johann Gottlieb Irmscher geheißen. Benjamin Berthold war nun eigentlich erst am 26.4.1774 in den wirklichen Besitz des Gutes gekommen, als mittelster Sohn des Elias Berthold.
Elias Berthold 5.8.1772. Dieser Mann erstand nämlich noch während der laufenden Pachtzeit das Gut des Johann Gottlieb Irmscher, über den ein concursus creditorum hereingebrochen war. Selbstverständlich verglich sich der Käufer mit dem Pächter, seinem eigenen Sohne, gütlich, der ja dann später sowieso das Gut von ihm übernahm. Benjamin Berthold hat auch dem Gute am 14.10.1775 das Wasserrecht an einem Brunnen von Andreas Berthold für 15 tlr erworben. (HSTA 72 fol 148.) Kauf Benj. Bertholds, HSTA 72 fol 77, Kauf des Elias HSTA 72 fol 36.)
Johann Gottlieb Irmscher. Kauf des Gutes von den Erben Gottlieb Irmschers am 29.5.1756. 90 vo ßo, 40 ggb. Lage nach dem Rabensteiner Walde zu. Elias Berthold, unten, an Chr. Heinzig und Glieb. Dietrich, oben angrenzend. 1400 fl Kaufgeld. 1 ¼ Hufen Pferde-Frohngut. (HSTA 70 fol 321).
Gottlieb Irmscher, war der Eidam des Verkäufers Peter Fischer,
dessen Gut er am 14.4.1715 in seinen Besitz bekam. Dieser Schwiegervater hatte das Gut vor langer Zeit schon erworben gehabt. Steueranschlag der gleiche wie später. Lage:
Andreas Berthels (Berthold !), oben an Christian Landgrafens Gut. 150 fl Kaufgeld. (HSTA 69 fol 223. v. 14.4.1715.) Nun kommt der letzte nachweisbare Eintrag über das Gut.
Peter Fischers des jüngeren „wüster Guths Kauff“ am 11. Okt. 1664.
Er erwarb nämlich Michael Fischers wüste liegendes Gut, wie dasselbe in Rainen und Steinen zu Dorf und Felde innen lieget, vf der öberen Seiten an Peter Fischers des älteren und Nicol Steinbachs des oberen, vf der Niedern Seiten an Hans Barthelln. 15 fl Kaufsumme, 2 ½ fl zu Pfingsten anno 1665 zu zahlen. 1 gu ßo Kirchenkapital werden mit übernommen und
2 eyßerne Kühe Zinßbahr vff sich Zubehalten.
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Als Peter Fischer sein Gebot abgegeben hatte mit 15 fl,
„worauf alsobalden im Ambte, auch am Kirchtor zu Pleißa öffentlich mit bewilligter Summe angeschlagen, zu dreien Mahlen vor der Kirchen, von Richter und Schöppen feilgeboten und ausgerufen worden; do iemand ein mehrers zu geben gesonnen, Er sich in Sächs. Frist in Ambte angeben solle. Weil sich nun niemand angeben“, so wurde dem Bieter das Gut zugeschlagen mit jährl. Verzinsung von 2 ½ fl 1665 bis 1670. Was die alten Steuern, auch geistlichen und andere Reste betrifft, sollen solche gänzlich hinfallen und Käufer damit nichts zu tun, bleibt aller Abgaben und Dienste, außer, was des Pfarrers und Schulmeisters, auch was der Kirche gehört, auf 4 Jahre befreiet.
1 gr gibt der Käufer zum Gottespfennig. 3 gu ßo und ¼ Bier werden für den nicht zu haltenden Teil zum Reue- und Wandelkauf gesetzt. 12. November 1664. ( Die Lieferungen für den Pfarrer und Schulmeister wurden deshalb ausgenommen, weil sie ja die Naturalverpflegung für diese Leute darstellten. (HSTA 69 fol 15.)
Michael Fischers wüste liegendes Gut ist 1638 in den Turmknopfnachrichten bereits als solches genannt.
Es ist beinahe nicht anders zu erklären, als dass ein
Matthes Richter aus Wolkenburg, der Eidam Christoph Steinbachs, zeitweise dieses Gut welches zwischen George Steinbach und Veit Nitzschen, gegen den Wald am Viehweg und abermals Veit Nitzschens Flur lag, am 27.4.1629 für 500 fl gekauft haben muß.
Im Auszug waren dem Vater vorbehalten:
2 sch Korn, 1 sig Weizen, 10 Ka Butter, 4 ßo Kuhkäse, 3 ßo Eier, 1 Stein Fische jährlich im Teich an Georg Steinbachs Rain. 1 sip Lein sollte für ihn mit ausgesät werden.
Aber wenn Streit vorfallen möchte oder der Käufer versterben, solle ihm statt der freigehaltenen Kuh im Felde Butter und Käse abgegeben werden, auch wenn er die Kuh nicht selber in Gebrauch hätte, musste der Käufer ihm eine solche ohne Zins stellen. Eine gemästete Gans solle er jährlich erhalten, so sie vorhanden ist.
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Das Günthersche Gut wurde nach Max Günther von Erwin
Günther übernommen.
Seit 14. 05. 1984 ist es in Besitz von Herrn Jürgen
Günther. Zu diesem Zeitpunkt begann er den Hof zum Reiterhof umzubauen.
Nach der Wende erhielt der Hof auch seine gesamten alten
Flächen von der LPG zurück.
Der Reiterhof Günther feierte also 2004 sein 20-jähriges
Jubiläum. Auch www.pleissa-sachsen.de
gratuliert natürlich herzlich!
Herr Günther hat selbst 25 Pferde. Auf seinen Areal führt
er Reittouristik, Fuhrtouristik ( Kremserfahrten / Kutschfahrten ) sowie
Pferdeverleih und Reitausbildung auf eigenen Platz durch.
Seit 10 Jahren findet nun jährlich der Reiterball und der
Freizeitreitwettbewerb statt.
Bilder von 2004 finden Sie > HIER
< .
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2004