Chronik der Klausmühle
( Abschrift aus der Pleißaer Ortschronik )
Die
nachfolgende Chronik ist möglichst orginalgetreu aus der Pleißer Ortschronik
übernommen worden, d.h. einschließlich
der oft altertümlichen
Schreibweise, Grammatik, Formatierung und Fehlern ( die "Bretsäge"
steht so im Orginal z.B.).
Der Text wurde um 1939 von einem Heimatforscher namens Horst Strohbach im Staatsarchiv recherchiert.
Beim am Schluß erwähnten Brand von 1662 handelt es sich vermutlich um
einen Schreibfehler von ihm.
Gemeint ist u.e. der Brand von 1882, zu dessen Bericht auch der
eingefügte Link verweist.
Die Chronik beginnt 1922 und reicht zurück bis 1643. Einen kurzen
Überblick über die Besitzer in dieser Zeit können Sie
sich HIER verschaffen ( sh. rechte Spalte
mit der Nr. 30, was vermutlich nur die Spalte, nicht die Flurstücksnr., ist ).
Für die Zeit zwischen 1922 und 2003 liegen uns im Moment keine änlichen
Dokumente vor, außer den Erwähnungen im
"Rundgang durch Pleißa"
usw. und natürlich der Abriss der Klausmühle
zum "traurigen Ende" dieses alten Gutes vor wenigen Monaten.
Findet sich etwas fügen wir es noch mit ein.
Sollten Sie noch Dokumente oder Fotos ( garantiert zurück ! ) zur
Klausmühle besitzen, wären wir dankbar wenn Sie uns diese
zur Verfügung stellen könnten !
Interessant wäre noch eine Erklärung der vorkommenden Abkürzungen und
Maßeinheiten. Leider kennen wir auch nicht alle
aber werden das noch nachliefern, wenn möglich. Derweil sind unsichere
Angaben im Anhang mit (?) gekennzeichnet.
Ihre www.pleissa-sachsen.de
- Redaktion !
Seite 1
30
Frohnablösungsliste
===============
Die
sog. alte Claus-Mühle.
1
1/2 Hufengut mit Mahlmühle.
Gotthard Alb. Sallmann.
Grundbuch
Pleißa fol 111 u. Bd. E S 423 beim Amtsgericht Limbach Sa.
Altes Flurbuch
Nr. 37.40,472.473,474,478, a,479 a,763.
Gotthard
alb. Sallmann kaufte am 21. 7.1922 die-
ses
Grundstück von
Friedemann und Weinstock,
Handelsfirma Halle. Kf.11.5.1909.
Isaak Nußbaum und Pferdehändler
Fritz Genthe in Magdeburg waren gemeinsam die Vorbesitzer seit dem 24.
3. 1908.
Gustav Bernhard Claus,
Kauf vom 2. 2. 1880.
Gustav August Claus, 29. 10. 1852.
Christian Gottlieb Große.
24. 4. 1851.
Johann Gottfried
Berthold, 3. 10. 1816. 6000 rtl Kaufgeld bezahlte er an Mstr.
Daniel Baumgärtel für das Mühlengut. Er selbst wird auch bereits
Einhufengutsbesitzer genannt. (HSTA 75 fol 368.) Aber bereits 3 Jahre nach dem
Kaufe verpachtete er die Mühle an Johann George Heymann auf 6 Jahre für
jährl.80 rtl. (HSTA 73 fol 57 v.31. 6.
1819.)
Johann Daniel Baumgärtel war Weißbäcker aus
Ernstthal und hatte der Frau Johann Christiane Grahlin Gut, dermalen zu
Altendorf wohnhaft, welches sie von dem vormaligen Besitzer, ihrem Ehemann
käuflich an sich gebracht gehabt, für 7000 rlt übernommen.
Es lagen die Fluren zwischen Lehnrichter Stengel,
Benjamin Löbels, Christian Friedrich Löbels zu Pleißa und Herrn Brauns zu
limbach Gütern mit 160 vo Steuerschocken belastet, wovon 70 ggb. gewesen sind. (HSTA 75 fol 326 v.15. 1.
1812. 2 Pferde und 9 Kühe seien besonders erwähnt.
Johanne Christiane
verehel. Grahl kaufte ihres Mannes, des Stadtrichters aus
Burgstädt Johann George Grahls Mühlengut in Pleißa für 10 000 rtl am 2. 12.
1809.
HSTA 75 fol
210 .
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Johann George Grahl hatte
4 Jahre vorher das Mühlengut erst käuflich für den gleichen Kaufpreis
übernommen.
Man könnte sich wohl fragen, was ihn dazu bewogen
haben mag, dieses Gut zu kaufen, da er doch Stadtrichter zu Burgstädt war? Von
den 10 000 rtl mußte
er als
Angeld gleich 6000 rtl entrichten. (HSTA 75 fol 79 v. 19. 6.
1804)
Karl Gottfried Röber
hieß sein Vorgänger. Er hat es auch nur 6 Jahre besessen, denn erst am 9. Jan.
1797 hatte er es gekauft. Er war Bürger und Fleischhauer zu Zschopau. Die
Bestätigung erfolgte am 27. 5. 1797. Der Verkäufer: Hr. Johann Daniel Zill, Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf Reuten (Rittergutsbesitzer) verkauft sein Mühlengut
zwischen Christian Friedrich Löbels und NN Sebastians in Limbach Grundstücken
mit 160 vo ßo, 70 ggb. für 4300 rtl. Dazu gehörten 2 Pferde, 9 Kühe, 1 Kalbe
usw.. (HSTA 74 fol 270 v. 9. 1.
1797)
Ehe Zill verkaufte, waren zwei Pachtungen
vorausgegangen:
23. 10. 1795 an Simon Gottfried schneider, den
Lehnrichter, für 300 rtl von Michaelis 1795-1800. (HSTA 74 fol 228 b) und die
andere an Gottfried Marschner von 1795 bis 1798.
Man sieht hier beim letzten nicht recht klar, es
wird nur vom Mühlengut gesprochen beim Pachtvertrage vom 23. 10. 1795, während
bei der Verpachtung vom 17. 3. 1795 von der Mahl- und Schneidmühle gesprochen
wird, es scheint sich demnach beim Marschnerschen Pachte um die Mühle beim
Lehngerichte selbst zu handeln, zumal sich die Zeiten des Pachtes
überschneiden, ohne das ein Pacht aufgehoben ist. Dies zur Klarstellung.
Johann Daniel Zills
Kauf datiert vom 21. 9. 1790, wo er für das Mühlengut mit 1 1/2 Hufe 2700 fl
bezahlte. Vorgänger Johann Michael Steinbach. Lage zwischen Christian Fr. Löbel
und Johann George Nitzschen, zwischen den dem allhiesigen Lehngericht gehörigen
Wiesen und Herrn Joh. Samuel Sebastians zu Limbach Flurengehölz. Der Verkäufer
bestellt die Felder mit seinen Pferden selbst, führt 2 Kalkfuhren
unentgeltlich, trägt das Futter für die Pferde, der Käufer seinerseits gibt ihm
dafür den "Usus fructus von der Mahl- und Schneidmühle bis Weihnachten,
freie Herberge bis er ansässig ist, im Mühlengut, das Vieh behält sich der
Verkäufer vor, ebenso werden ihm 2 schf Getreide ohne Metze gemahlen.
3 Kühe, 1 Kalbe, 1 Ziege. (HSTA 73 fol 246 Nr
61a)
Sogleich verpachtete Zill seine Mühle wieder an
Mst: Karl Gottlieb Lange, Müllern aus Rußdorf mit Ausschließung der
Feldwirtschaft, welche der Besitzer selbst behält.
Er übergibt also nur die Wassermühle mit 2
Mahlgängen auf 6 Jahr für 65 rtl und für jede Kuh 5 rtl jährlich. Auf 3 Jahr
gilt der Pacht als gewiß, auf die andern als ungewiß. Der Pächter soll 1/2
Dtzd. junge Obstbäume anpflanzen.
Bei entstehenden Baukosten über 3 tlr trägt der
Verpächter Zill, von dem etwa fallenden Vieh, 6 Kühe, trägt jeder die Hälfte
des Schadens. Das Wasser welches er zum mahlen nicht braucht, soll er auf die
Wiese schlagen. Mit der Familie friedlich zusammen leben, sich
hauswirtschaftlich verhalten, besonders auf Feuer und Licht ein wachsames Auge
haben. 26. 10. 1790 HSTA 73 fol 254.
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Johann Michael Steinbach,
der beim Kaufe als Vorgänger genannt ist, muß das Mühlengut entweder von Elias
Steinbach oder seinen Erben erworben haben. Sein Kauf liegt mir nicht vor.....
Er wurde noch gefunden. Es ist, Elias Steinbach, sein Vorgänger.
Kauf der
Mahl- und Schneidemühle um 1000 fl mit 2 Pferden. Lage oben an Andreas Löbel,
Johann Samuel Sebastian an der adel. Schönberg. Grenze zu Limbach, unten an
Johann Martin Nitzsche. (HSTA
71 fol 240 v. 4. 2. 1768)
Elias Steinbach, ältester Soh des
Jeremias Steinbach kauft das Mühlengut 1 1/2 Lehen von den Erben seines
verstorbenen Vaters für 850 fl. Die Lage ist beschrieben als oben an Andreas
Löbeln grenzend und an Michael Sebastian zu Limbach, unten an Hans Nitzschens
Gut (?). Kauf vom 12. 6. 1726.
160 vo ßo,70 ggb. In der Mühle sind vorhanden: 2
Aufschüttfässer, 1 Mulde, 1 Borstwisch, 2 Mehlbeutel, 1 Breit- und ein
Spitzbille (zum Steinbehauen vergl. Beil),
1 Brechstange, 1 Mühlbüschel, 1 Steinkrug, Mühleisen, Haue und Zapfen. In der
Schneidemühle ist alles Nötige vorhanden. Den anderen 3 Geschwistern soll der
Anbot zustehen bei gleichem Preis, den ein Fremder bietet. (HSTA 69 fol 99 v. 24. 2.
1688)
Jeremias Steinbach
war der jüngste Sohn gewesen, der am 24. Februar 1688 seines Vaters Mühle 1 1/2
Hufe übernahm, nachdem der Mühlenpacht geendigt war und Steinbach seine
Mündigkeit erreicht hatte. es war nämlich so gewesen, daß die Mutter des
Jeremias von den Erben die Mühle auf Wiederkauf übernahm, 1674, die sie dann an
ihren jüngsten Sohn 1676 verpachtete, bis er mündig wurde, worauf sie ihm die
Mühle überließ.
Er bestätigt ihr auch, daß die Mühle ihm
allenthalben richtig übergeben wurde. 425 fl Kaufgeld, wofür ihm das Mühlengut
de jure et facto landüblich zu gewähren durch die Verkäufer versprochen wurde. 2
Pferde, 1 Wagen, 1 Pflug, Egge, 5 Balken, 3 Wagenketten u.a.m. (HSTA 69 fol 99
v. 24. 2. 1688)
Jeremias Steinbachs Pacht.
"Obwohl mit dem jüngsten Sohn und Kühr-Erben
zu Pleißa ein Wiederkauf geschlossen, sich aber die Witwe kurz hernach
anderweitig mit Martin Lepeln, einen Müller, verehelicht, zwar eine Zeit lang
hausgehalten, ist sich doch unlängsten schlüssig geworden, sich mit ihrem
Ehemann anderwärts niederzulassen und sothanes Mühlengut wieder zu übergeben.
Die Münder des Jeremias tragen jedoch Bedenken, das
Mühlengut vor der Zeit wieder anzunehmen, so haben sie dennoch, weil man sich
befahren müssen (d.h. man hatte in Erfahrung
gebracht), daß sie widere ihres Wissens und Willens
wegziehen und das Gut den Kindern zum großen Schaden stehen lassen möchten,
solches nebst dem Inventar in Beisein unser, der Gerichte, übernommen und mit
Jeremias Steinbach, dem einen Vormund, einen aufrichtigen Pacht geschlossen.
Die Steinbachschen Erben verpachten einschließlich der Witwe, jetzigen verehel.
Lepel, auf 12 Jahre vom 16. Juni 1676-88 die Mühle. Der Pachter erhält die
Mahl- und Schneidemühle, nebst allem Zubehör, diese Zeit über seines Gefallens
nach, jedoch wie einem Haußwirth sonsten gebühret, nutzen und gebrauchen solle,
nach Verfließung solches 12 Pachtjahre aber dieselbe, wie er sie empfangen habe
an Gebäuden, Stallung, der Sommer- und Wintersaat und anderem mehr, besage
hernach verzeichneten Inventars übernommen, hinwiederum also lassen und
übergeben will. Er solle die schuldigen Landsteuern nach 60 ggb ßo, item die
Contributionen-Zinsen und Fröhngelder, wie Gefälle richtig abtragen, alle
Pferde-, Jagd- und Handfrohndienste leisten wie auch 100 fl Pachtzins zahlen.
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20 fl erhält die Mutter nach Abzug dessen, so sie
an geschwächtem Inventar und anderem ersetzen muß, wovon nicht mehr wie 2 fl
übrig bleiben,
10 fl Hans Eichler, verdienter Lohn in Abschlag,
18 fl werden dem ältesten Sohn gegeben,
4 fl Michael seidel in Abschlag seines Mündels
Michael von 4 gu ßo Zuchtgelder,
4 fl Rosine, Marten Aurichs selig hinterlassener
Tochter Vormundschaftsgelder usw. u. versch. Auslagen
Über dieses soll auch der Pächter dem ältesten Sohn
jährl. 1 maß lein die gantze Pachtzeit über in gedüngten Acker säen, dargegen
soll auch Pächter alle 6 Jahre auf dem Mühlengut 6 Klafter Scheitholz schlagen,
4 Spän-Kiefern hauen und nach seinem Gefallen gebrauchen.
Das Michael Seidel sein Mündel Michael Steinbachen
um die gesetzten 4 gu ßo Zuchtgelder zu sich nehmen will und zur Schulen zu
halten, versprochen, wird besonders vermerkt.
Der Pächter soll den auf dem Gute befindlichen
wüsten Teich wieder einrichten und zu Nutzen bringen, dafür sorgen, das er das
Wasser recht hält. Der Pächter setzt sein eigenes Gut zum Unterpfande. Wovon er
diesem seinem Versprechen nicht nachkommen oder etwa mutwillig verwahrlosen
würde, sie sich ihres Schadens wieder erholen könnten, hingegen aber aber, da
unser Herrgott über Verhoffen ohne sein und der Seinigen Verwahrlosung etwa mit
fewer, so Er doch gnädig verhüten wolle, straffen würde, uf solchen Fall solle
er nicht schuldig werden, den Schaden zu ersetzen. Darauf gaben sie einander
die Hand und welcher Teil brüchig werden möchte, solle 4 gu ßo Geld dem
churfürstlichen Amte und die andere Hälfte dem haltenden part verfallen sein,
worein er gewilliget. 2 gr gibt er zum Gottespfennig.
(HSTA 69 fol 50 v. 17. 6.
1676)
Inventar:
Vffn Guthe: die Angebäude, das Wohnhaus, Mahl- und
Schneidemühle, allenthalben in tach und fach Guth und tüchtig, 6 schf
Wintersaat, 15 schf ausgesäten Hafer, 4 tüchtige Kühe, 2 Pferde, welche mit
Geschirr und Zeug auf 32 tlr taxiert wurden, 1 ziemblichen Wagen (d.h. so wie es ziemt), 1 abgeführten Pflug (gebraucht), 1 Ege mit 5 Balken, 3 Ketten, 1 Spannkette
3 1/2, die andere 5 und 7 Ellen lang, 1 Bogensäge, 1 Grabscheit, 1 Mistgabel, 1
Schaufel, 1 Radehaue, 1 1/2 ßo Strohschütten.
In der Mahlmühle: 2 geringe abgeführte Mühlsteine,
1 Pille, 1 Brechstange, 1 geringer Mühlbeutel, 1 Mehlkasten, das Mühlenwerk gut
und tüchtig ohne wandel,
In der Schneidemühle: 1 Bogensäge, 9 Zoll lang, 6
Klammern, 1 Feile und Wandhaken, 1 böses Wasserrad (d.h. es
taugte nichts mehr).
(HSTA 69 fol 52 b v.
16. 6. 1676)
Jeremias Steinbach d.ä.
Seiner Witwe Wiederkauf des Mahl des Mahl- und
Brettmühlenguts von ihren Kindern und den Erben. 1 1/2 Lehen 425 fl auf 15
Jahre wiederverkäuflich verkauft an die Witwe.
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Wenn
er nicht willens oder Vermögens wäre,ümb wiederkäufliche Zeit die Mühle
anzunehmen, so soll ihm Käuferin 5 gu ßo zum Kührgeld geben (weil er nicht gesetzmässig zum Erbe gekommen
war). So aber der jüngste Sohn die
Mühle wieder annehmen und wieder kaufen will, so solle er der jetzigen Käuferin
auf eben die Maß und Weise wieder bezahlen, wie sie getan habe und oben gesetzt
ist und hat sich vor dieses Ziel Christoph Dietrich ihr Vormund und Martin
Nitzsche, ihr leiblicher Vater in Bürgschaft eingelassen.
Die Erben und Vormünder gestatten der Käuferin 6
Klaftern Schwartenholz wegzunehmen, 4 schleiß Küfern auf dem Mühlgute zu hauen.
So auch die Kinder etwa nicht recht erzogen und wie gebühret möchten gehalten
werden, so sollen die Vormünder berechtigt sein, solche hinwegzunehmen und
denselben andere Verpflichtungen zu schaffen, worzu ihnen genanntes Zuchtgeld
von der Käuferin soll gegeben werden.
Was die jetzigen stehenden neuen Gebäude betrifft,
sollen dieselbe in Tach und Baulichen Wesen gehalten werden, das Kein Mangell
hierin gespühret werde. 8 gu ßo und 1 Vaß Bier zum Reukauf gesetzt.
Inventar im Wohnhaus: 15 schf Samenhafer, 2
Pferde=32 tlr taxiert, 1 Kuh, Hausgeräte, 1 Ziemblicher Wagen, Pflug, Eggen, 2
Wagenketten, 1 Bogensäge 2 Aexte, 1 Handsäge, 1 Grabscheit, Schaufel und Haue,
Streu und Rauhfutter.
In der Mahlmühle: 2 geringe Mühlsteine, 1 Bille, 1
Brechstange, 1 geringer Mühlbeutel, das andere Mühlwerk an Rädern, Ringen und
Zapfen, alles tüchtig und ohne Mangel.
In der Schneidemühle: 1 neue Bretsäge, 6 Klammern,
1 Wandhaken, 1 böses Wasserrad, 1 abgeführter Kampringk und ein zerbrochenener
Zapfen, andere Zubehörungen tüchtig und ohne Wandel, wie es von den Gerichten
in Augenschein genommen und aufgezeichnet worden. ( 23. 3. 1674
HSTA 69 fol 39 b )
Brand der Mühle vor 1662
vgl. Bericht bei dem damals als Beigut dazugehörigen ersten Lehngut Nr. 25,
heute Kurt Willi Steiner.
Man muß also annehmen, daß die Mühle um diese Zeit
in der heute noch erhaltenen Form
erbaut wurde.
Jahresbericht 1939
Jeremias Steinbach
(d.ä.) hatte am 1. Dezember 1643 die Mühle Christoph Steinbachs mit 1 Mahlgang
und 1 Schneidegang für 425 übernommen. (fol.15)
Christoph Steinbach
Anhang Abkürzungen und
Maßeinheiten
HSTA = Hauptstaatsarchiv (Wo sich die orginale Ortschronik befindet)
tlr = Taler
schf = Scheffel
gu = Gulden
fl = Florin Gulden ( zu 21 Groschen )
gr = Groschen ( zu 12 Pfg. )
rtl = Reichstaler (?)