Kabel-Diebe legen Stromversorgung lahm
Nachbarn der früheren Textilfabrik in Pleißa ohne Strom
Pleißa. Ohne Strom waren am Sonntagmittag die Bewohner eines Hauses an der Hohensteiner Straße in Pleißa. Offensichtlich hatte zu dieser Zeit einer oder mehrere unbe­kannte Täter versucht, Stromkabel aus der benachbarten Industriebra­che zu stehlen.
„Wir waren gerade mit Mittages­sen fertig, als der Strom ausfiel. Da in Nachbarhäusern der Strom wei­terhin da war, ist mein Enkel gleich zu der Brache gelaufen, um nach dem Rechten zu sehen", berichtete gestern Herbert Philipp. Denn das Wohnhaus bezieht seinen Strom über die Elektroanlage des früheren Textilbetriebes (ehemals Firma Sallmann, später VEB Feinwäsche "Bruno Freitag" / Werk 4.4 d. Red.).
„Die Sicherungen waren heraus­gezogen worden. Wir nehmen an, dass der oder die Täter sich dabei die Augen verblitzt haben und deshalb vor Schreck ausgerissen sind", ver­mutet der Rentner. Zurück blieb le­diglich ein Rucksack mit Kabelstü­cken und Werkzeug. Das stamme laut Philipp aus den 1970ziger Jahren, was seiner Meinung nach darauf schließen lasse, dass es sich um älte­re Täter handelt.
Der Energieversorger Envia wur­de durch die Polizei vom Stromausfall informiert. „Beim Kabelklau hat es wahrscheinlich einen Kurzschluss gegeben", sagte gestern Uwe Kramer, bei Envia Leiter Netze Süd­sachsen. In der Trafostation sei der Schaden behoben worden. „Von 13.40 bis 15 Uhr war die Stromlei­tung unterbrochen", meinte Kra­mer. „Angaben zur Schadenshöhe liegen noch nicht vor", sagte Polizei­sprecherin Heidi Hennig.
Herbert Philipp wohnt seit 2002 in dem Haus. Die benachbarte Bra­che gehört nach seinen Angaben ei­ner Erbengemeinschaft. „Ich küm­mere mich um Ordnung rund um dieses Grundstück", erzählt der Pleißaer. Das sei allerdings eine Sisyphus-Arbeit, berichtet er von zahlrei­chen Einbrücken in die Brache. Das gehe fast schon wie am laufenden Band, erzählt er und erinnert an das Kupferdach eines Vorbaus, das auch schon gestohlen wurde. Die Heizkör­per einschließlich der Verbindungs­rohre seien ebenfalls ausgebaut und abtransportiert worden.
Von den vielen Schlössern, die er bereits eingebaut habe, ließen sich Täter nicht abschrecken. „Man kann eine Tür zunageln und die Leute kommen und öffnen sie mit einem
Stemmeisen. Da kann man schon verzweifeln", sagt er. Auch aus ande­ren Gründen sorgt sich Herbert Phi­lipp: In der Brache habe es bereits fünfmal gebrannt, rechnet er nach. Zwei dieser Brände bezeichnet der Pleißaer als „ganz schön heftig". (BJ/SO)
Quelle : „Freie Presse" vom 27.01.2009
Herbert Philipp
 
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Landratsamt ermittelt gegen Investor
Nachdem in einem Grund­stück in Pleißa Bäume gefällt wur­den, hat die Naturschutz­behörde einen Fällstopp verhängt und prüft rechtli­che Schritte. Der Beschul­digte sieht sich im Recht.
Pleißa
- Nach Hin­weisen aus der Bevölkerung ermit­telt die Naturschutz- und Forstbe­hörde des Landkreises Zwickau we­gen Verstößen gegen den Arten­schutz und gegen das Sächsische Waldgesetz im Limbach-Oberfrohnaer Ortsteil Pleißa. Das teilt Land­kreis-Sprecherin Ilona Schilk mit. Gleichzeitig werde geprüft, ob ein strafrechtlich relevantes Vergehen vorliege. Auf einer 1,6 Hektar gro­ßen Fläche an der Hohensteiner Straße, die als Wald einzustufen sei, ist fast der gesamte Baumbestand be­seitigt worden.
Ein Passant, der sich gestern ein Bild von dem Ergebnis der Fällun­gen machen wollte, erzählte: „Hier standen viele wertvolle Laubbäume, darunter Bergahorn, Spitzahorn, Linden, Kastanien und Eschen, die prächtigsten über 100 Jahre alt. Sie hatten in der Mehrzahl Stammumfänge von zwei bis drei Metern."
Investor Joachim Schneider, des­sen Frau das Grundstück gehört, sieht sich allerdings im Recht. Die Stadt habe ihm das Gelände als mög­liches Investitionsobjekt gezeigt. „Es war eine alte Parkanlage, die voll­kommen verwildert war. Viele Bäu­me hatte bereits der Sturm umgeris­sen", sagte er. Da es in Limbach-Oberfrohna keine Baumschutz-Sat­zung mehr gebe, sei er davon ausge­gangen, dass er die Bäume bis Ende Februar fällen dürfe, erklärte Schneider. Er habe dafür ein Unter­nehmen aus der Branche beauftragt. Der Seniorchef mehrerer Auto­häuser in Chemnitz will auf dem Gelände an der Hohensteiner Straße drei Häuser mit je zwölf Wohnun­gen für altersgerechtes Wohnen er­richten. Weitere Bäume auf dem Grundstück wolle er nicht fällen las­sen. Nur die Ruine soll noch in die­sem Jahr abgerissen werden.
Obwohl Limbach-Oberfrohna im Juli des vergangenen Jahres seine Baumschutzsatzung abgeschafft hat, hätte Schneider nach Einschät­zung des Landratsamtes nicht ein­fach sämtliche Bäume abholzen dürfen. „Trotz des Verzichtes auf ei­ne Gehölzschutzsatzung sind die Ar-
tenschutzvorschriften des Bundes­naturschutzgesetzes, das Fällverbot vom 1. März bis zum 30. September, der Biotopschutz, die Eingriffsrege­lung und der Schutz von Natur­denkmalen zu beachten", klärt Spre­cherin Ilona Schilk auf. Das Problem im konkreten Fall ist: Unter den ge­fällten Bäumen haben sich ihr zufol­ge zahlreiche höhlenreiche Altbäu­me befunden, die als Brut- und Nist­stätten nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht hätten gefällt werden dürfen. Zurzeit werde der Schaden beurteilt, so Schilk. „Eine Aussage zum Strafmaß, welches den Eigentümer erwartet, kann zum Zeitpunkt nicht getroffen werden." Die Stadt Limbach-Oberfrohna war über die Baumfällungen im Vor­feld informiert, allerdings nicht über den genauen Umfang. „Seit es keine Baumschutzsatzung für Lim­bach-Oberfrohna mehr gibt, müssen wir als Stadt Baumfällungen nicht mehr genehmigen", sagt Stadtspre­cherin Frances Mildner. „Für uns ist die Investition wichtig, weil eine In­dustriebrache beseitigt wird, die nicht mehr zu retten war."
.Was erlaubt ist und was nicht _
Seit in Limbach-Oberfrohna die
Baumschutzsatzung im Jahr 2011 ab­geschafft wurde, muss die Stadtver­waltung keine Genehmigung für Fäl­lungen erteilen. Laut dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts in Sachsen ist es nun erlaubt folgende Gehölze ohne Antrag zu fäl­len oder zurückzuschneiden: Bäume und Hecken in Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz; auf mit Gebäu­den bebauten Grundstücke Bäume mit einem Stammumfang bis zu ei­nem Meter (gemessen in einem Meter Höhe), Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume. Allerdings weist das Gesetz zugleich auf Ein­schränkungen hin. So gilt das Ganze nicht für Gewächse die unter Natur­schutz stehen. Zudem muss das gene­relle Fällverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September beachtet werden, (mib/mathe)
Quelle: „Freie Presse" vom 13. Januar 2012
Bild aus Freier Presse
Bild gemo
Panorama
Luftbild Google-Maps
Schon immer ein beliebter Ort für "Blitzer" - nun wohl nicht mehr - schade ...
DDR-Zeit-von Limbach aus
DDR-Zeit-von Pleißa aus
Staatsanwalt stellt Verfahren wegen Baumfällung in Pleißa ein
Die Abholzung eines Waldes an der Hohen-steiner Straße sorgte vor anderthalb Jahren für Wirbel. Der Investor muss jetzt 2500 Euro zahlen.
- VON CHRISTIAN MATHEA -
PLEIßA - Die Staats­anwaltschaft Zwickau hat das Ermittlungsverfahren wegen der Baumfällungen in Pleißa an der Hohensteiner Straße eingestellt. Auf einem 1,6 Hektar großen Grund­stück war dort im Januar 2012 ein kleines Waldstück gerodet worden. Die Staatsanwaltschaft ermittel­te daraufhin gegen den Auftragge­ber, der dort eine Seniorenresidenz bauen lassen will, sowie das ausfüh­rende Unternehmen. Gegen den Auftraggeber wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2500 Euro eingestellt. Er habe den Betrag gezahlt, erklärt die Zwickauer Staatsanwältin Ines Leonhardt. Seine Schuld sei gering gewesen. „Hierbei wurde unter an­derem berücksichtigt, dass er die Tat eingeräumt hat. Auch ist er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten", sagt sie.
Dem Geschäftsführer der ausfüh­renden Firma wurde eine Einstel­lung des Verfahrens gegen Zahlung von 5000 Euro angeboten. Sein höheres Maß an Schuld komme in der Höhe der Geldauflage zum Aus­druck. Dazu ergänzt die Staatsan­wältin, dass es noch unklar sei, ob das Unternehmen mit der Geldzah­lung einverstanden ist. „Sollte dies nicht der Fall sein, wird im Septem­ber Anklage erhoben", so Ines Leon­hardt.
Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei der Fläche um ein Stück Wald im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes. Die Bäume standen zwar nicht unter Naturschutz, aller­dings sollen dort streng geschützte Tierarten wie Mäusebussarde und Turmfalken gelebt haben. Darüber hinaus seien Bruthöhlen des Grün­spechts gesehen worden. Weiterhin konnten demnach Spuren von Fledermäusen festgestellt werden. „Die gefällten Bäume haben zumin­dest zum Teil als Fortpflanzungs-und Ruhestätten dieser streng geschützten Tiere gedient und wur­den durch die Fällung zerstört", sagt Ines Leonhardt.
Die Baumfällung hatte vor anderthalb Jahren für starke Kritik in der Bevölkerung gesorgt. Damals wurden auch Vorwürfe laut, im Rathaus von Limbach-Oberfrohna habe man vorher von der geplanten Waldabholzung gewusst. Die Stadt­verwaltung erklärte im Januar 2012 zwar, dass der Investor angekündigt habe, die Parkanlage rekultivieren zu wollen, allerdings sei von einer flächendeckenden Abholzung keine Rede gewesen, sagte damals Stadt­sprecherin Frances Mildner und er­gänzte: „Seit es keine Baumschutz­satzung für Limbach-Oberfrohna
mehr gibt, müssen wir als Stadt Baumfällungen nicht mehr geneh­migen." Für die Stadt sei Investition wichtig, weil eine Industriebrache beseitigt werde, die nicht mehr zu retten war.
Die Industriebrache steht aller­dings immer noch, und von der ge­planten Investition ist außer einem Schild nichts zu sehen. Laut Verwal­tung gibt es mit einem Beauftragten des Investors Gespräche. „Ein An­trag auf Einleitung eines Planverfah­rens wurde angekündigt", so Bürger­meister Lothar Hohlfeld.
Generell gilt: Obwohl Limbach-Oberfrohna 2011 seine Baumschutz­satzung abgeschafft hat, dürfen Grundstücksinhaber nicht einfach Bäume abholzen. „Trotz des Verzich­tes auf eine Gehölzschutzsatzung sind die Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, das Fällverbot vom 1. März bis zum 30. September, der Biotopschutz, die Eingriffsregelung und der Schutz von Naturdenkmalen zu beachten", klärt Sprecherin Ilona Schilk auf.
Quelle: „Freie Presse" vom 10. 08. 2013
Kontoauszug 1936
August 2013
Senioren-Wohnungen: Investor wirft Stadt Verzögerung vor
Für die Baumfällungen an der Hohensteiner Straße hat Joachim Schneider Strafe gezahlt. Nun will er bauen. Sein Antrag liegt im Rathaus - und wird nicht bearbeitet. - VON CHRISTIAN MATTHEA _
PLEIßA - Der Kahlschlag der 1,2 Hektar großen Wald­fläche neben der ehemaligen Fabrik Sallmann an der Hohensteiner Stra­ße ist seit zwei Jahren Geschichte -getan hat sich seitdem dort nichts. Die verwahrlosten Fabrikruinen stehen immer noch.
Die Verfahren gegen Auftragge­ber und ausführende Firma sind ein­gestellt - gegen Zahlung von Geld­strafen. Investor Joachim Schneider zahlte 2500 Euro. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er habe Bäume fällen lassen, auf denen Nester seltener Vögel und Bruthöhlen des Grün­spechts gefunden wurden, und eine Waldfläche umgewandelt.
Aus Sicht von Schneider handel­te es sich um verwilderten Wald, der das letzte Mal in den 1960er-Jahren gepflegt und von vielen Bürgern als Müllkippe genutzt wurde. 140 Ton­nen Computerschrott, Farbreste, Eternitschiefer und Lösungsmittel habe er aus dem Gelände geholt.
Das Landratsamt Zwickau hatte ihm zwar per Fax mitgeteilt, dass aufgrund der natürlichen Verwitte­rung im Laufe der Jahre Wald entstanden sei, allerdings sei diese Fläche nicht im sächsischen Wald­register eingetragen gewesen, er­klärte er. „Ich will mich nicht schuldfrei sprechen, und ich hätte sicherlich stärker recherchieren müssen", so Schneider weiter. Als Investor habe er sich allerdings auf die beauftragte Fachfirma verlassen.
Der Baumpflege-Betrieb zahlte unlängst ebenso Geld, womit auch dieses Verfahren eingestellt wurde. Die Strafe fiel mit 5000 Euro aller­dings höher aus. Zu den Umständen wollte sich der Geschäftsführer gestern nicht äußern - er habe bereits genug Ärger mit der Angele­genheit gehabt, sagte er.
Schneider will seinen Fehler wie­der gutmachen und die abgeholzten 1,2 Hektar in unmittelbarer Nähe wieder aufforsten. Bislang habe er 250.000 Euro in sein Projekt inves­tiert. Er kaufte das Grundstück 2010 und musste davor 48 Erben der ehe­maligen Inhaber der Sallmannchen Fabrik aufsuchen,.bis der Kaufver­trag zu Stande kam. „Selbst in Vancouver und New York musste unser Anwalt recherchieren", sagte der Limbacher. Sein Architekt hat die Entwürfe für die vier Häuserkom­plexe mit 48 altersgerechten Woh­nungen entwickelt. Der sogenannte vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt nun seit September 2013 im Rathaus Limbach-Oberfrohna.
Doch dort passiert momentan nichts. Oberbürgermeister Hans-Christian Rickauer erklärt das mit der Lage des geplanten Baugebietes am Rande der Stadt. Es gebe eine klare Aussage der Landesdirektion als Raumordnungsbehörde, dass für weitere Baugenehmigungen im Außenbereich andere geplante Wohnbauflächen zurückgenom­men werden müssten und dass die Stadt einen Flächennutzungsplan (FNP) aufstellen solle, um die Priori­täten für die zukünftige Stadtent­wicklung festzulegen. Daran arbeite die Verwaltung, so Rickauer. Bei­spielsweise werde deshalb das Bau­gebiet Am Querweg verkleinert.
Das Landratsamt als Genehmi­gungsbehörde wiederum sei aller­dings übergangsweise bereit, so der OB weiter, die bereits eingereichten Pläne zu bearbeiten - dazu zählen Flächen an der Anton-Günther-Stra­ße und an der Wiesenstraße.
Die Bearbeitung der später einge­reichten Pläne von Joachim Schneider sei dagegen nur im Rahmen ei­nes FNP möglich, so der OB. Mit der Fertigstellung dieses Papiers rechne er nicht vor 2016. Auf die Frage, wie die Stadtverwaltung die Pläne von Joachim Schneider generell ein­schätzt, antwortete der OB: Einer­seits gebe es aufgrund der demogra­fischen Entwicklung Bedarf für al­tersgerechtes Wohnen in der Stadt. Andererseits müsse man auch die Vorhaben anderer Träger wie des DRK und der Bonavita für die künf­tige Stadtentwicklung betrachten.
Für Investor Schneider ist der genannte Zeitraum bis 2016 viel zu lang. Derzeit bereitet er ein Schrei­ben an die Stadträte vor, in dem er sie von seinem Projekt überzeugen will. Mit dem Abriss der Ruinen, der weitere 180.000 Euro kosten würde, will er warten. „Abreißen lassen und dann nicht bauen dürfen, soviel Geld habe ich nicht", sagte er.
Quelle: „Freie Presse" vom 29.01.2014
Januar 2014
Streit mit Investor: Rathaus lenkt ein
Bislang verweigerte die Stadtverwaltung die Bearbeitung der Baupläne für einen Wohnpark in Pleißa. Nun tauchen gleich zwei wohlwollende Beschlussvorlagen auf.
- VON CHRISTIAN MATHEA -
LIMBACH-OBERFROHNA - Seit August 2013 kämpft Joachim Schneider dafür, dass seine Baupläne für alters­gerechte Wohnungen von der Stadt­verwaltung bearbeitet werden - bis­lang ohne Erfolg. Am Montag stand nun der Beschluss für eine Bearbei­tung gleich zweimal auf der Tages­ordnung der Stadtratssitzung. Zum einen gab es plötzlich doch den er­wünschten wohlwollenden Vor­schlag aus dem Rathaus, zum ande­ren war da noch ein fraktionsüber-greifender Antrag, der größtenteils von Oppositionspolitikern unter­schrieben wurde. Den hatten die acht Stadträte vor einem Monat ein­gereicht, weil sich die Verwaltung bis dato bei der Bearbeitung von Schneiders Plänen quer stellte.
Der nun erschienene Beschluss­vorschlag aus dem Rathaus, der in der Tagesordnung vor dem Antrag der Opposition folgte, wurde mehr­heitlich abgenickt. Der zweite An­trag wurde von den Antragstellern zurückgezogen. „Uns geht es um die Sache, nicht darum, wer der erste war", so Linken-Stadtrat Thomas Fritzsche. Verwundert ist man über den Ablauf trotzdem: Für Jesko Vo­gel (Freie Wähler) war die Abstim­mung eine „Farce". Er hatte mit dem Oppositions-Antrag die Verwaltung am 7. März zur Bearbeitung der Plä­ne aufgefordert. Und eben dieser An­trag wurde von CDU und FDP im Technischen Ausschuss (TA) am 18. März abgelehnt. Dass die Stadt­verwaltung überhaupt einen eige­nen Vorschlag erarbeitet und diesen erneut vom TA vorberaten lässt, be­zeichnet er als „Verschwendung von Steuermitteln".
Bislang hatte Oberbürgermeister Hans-Christian Rickauer (CDU) die Bearbeitung von Schneiders Plänen mit der Begründung abgelehnt, dass laut Landesdirektion die Genehmi­gung von zwei geplanten Eigen­heim-Gebieten im Außenbereich der Stadt gefährdet sei, sobald die Verwaltung ein weiteres Projekt im Außenbereich bearbeitet. Außer­dem müsse die Stadt erst einen Flächennutzungsplan aufstellen, um neue Projekte beginnen zu können.
Die neue Sicht des Rathauses er­klärte er am Montag damit, dass es ein klärendes Gespräch mit der Lan­desdirektion gegeben habe. Dort sei präzisiert worden, dass Vorgaben für den geplanten Eigenheim-Bau nicht für den Wohnpark mit Mehrfamili­enhäusern von Joachim Schneider gelten. Der Leiter der Stadtentwick­lung, Michael Claus, führte aus, dass bislang nicht klar war, dass dieses Vorhaben gesondert zu den bisheri­gen Absprachen zu werten sei.
Die Kehrtwendung führte im Gremium zu Verwunderung: Linken-Stadtrat Jürgen Blume sagte spöttisch: „Wir müssen feststellen, dass die Stadtverwaltung einen Schuldigen gefunden hat. Und das ist die Landesdirektion."
FDP-Fraktionschef Konrad Felber nahm die Verwaltung in Schutz und erklärte, dass es die Landesdirektion nicht immer leicht gemacht habe. Es sei schwer zu erkennen gewesen, wohin die Reise gehe.
Joachim Schneider hofft nun, dass er Ende des Jahres mit seinem Bauvorhaben beginnen kann. Aller­dings habe er bereits viel Zeit verloren. Ihm habe die Landesdirektion bereits im September 2013 bestätigt, dass kein Zusammenhang zwischen seinem Bauvorhaben mit Mehrfa­milienhäusern und den geplanten Wohngebieten für Einfamilienhäu­ser besteht, sagte Schneider gestern. Auch „Freie Presse" fragte im Ja­nuar bei der Landesdirektion, ob durch eine Bearbeitung zusätzlicher Pläne für Mehrfamilienhäuser die Genehmigung für Einfamilienhäu­ser gefährdet sei - und ob eine Stadt die Bearbeitung von Bebauungsplä­nen mit der Begründung verzögern kann, dass es noch keinen Flächennutzungsplan gibt.
Dazu erklärte die Behörde da­mals: „Die Hoheit für den Erlass ei­nes Bebauungsplanes liegt im vor­liegenden Fall bei der Stadt Limbach-Oberfrohna", so ein Sprecher. Auch ohne Flächennutzungsplan könne die Stadt Einzelbebauungs­pläne aufstellen, über die der Stadt­rat entscheiden müsse. Zudem sagte ein Sprecher: „Die Landesdirektion sieht derzeit keinen Anlass, in die Planungshoheit der Stadt Limbach-Oberfrohna einzugreifen."
Quelle: „Freie Presse" vom 09.April 2014
Der Plan
Streit um Wiederaufforstung: Abriss in Pleißa verschiebt sich
Die Ruine an der Hohensteiner Straße sollte längst nicht mehr stehen. Doch es gibt Unstimmigkeiten zwischen Investor und Naturschutzbehörde. Nun soll es Gespräche geben. -VON CHRISTIAN MATTHEA-
LIMBACH-OBERFROHNA / Pleißa
- Ginge es nach den Plänen von Investor Joa­chim Schneider, wären die Ruinen an der Hohensteiner Straße in Pleißa schon lang weg und ersetzt durch moderne Häuser. Im Januar 2012 ließ er dort Bäume fällen - ohne sich mit der Naturschutzbehörde des Landkreises vorher abzustimmen. Er sei davon ausgegangen, dass er durch die Abschaffung der Baum­schutzsatzung in Limbach-Oberfrohna die Möglichkeit dazu habe, erklärte er damals. Und genau das wurde ihm zum Verhängnis. Die Staatsanwaltschaft warf ihm die Zer­störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Tier­arten und die unerlaubte Waldumwandlung vor. Das Verfahren gegen den Investor wurde 2013 gegen eine Zahlung von 2500 Euro eingestellt. Die ausführende Baumpflege-Firma musste 5000 Euro Strafe bezahlen.
Auf dem Grundstück an der Ho­hensteiner Straße ist seitdem nichts passiert. Der Antrag für das Bauvor­haben liegt im Rathaus von Limbach-Oberfrohna. Von dort heißt es: „Derzeit sind die vom Investor einzureichenden Unterlagen noch nicht vollständig. Sobald alle erfor­derlichen Unterlagen vorliegen und Klarheit bezüglich der abzu­schließenden Erschließungsverträ­ge herrscht, werden wir zügig mit der Bearbeitung beginnen."
Laut Joachim Schneider fehlt nur noch die Genehmigung der Natur­schutzbehörde in Verbindung mit der Forstbehörde. Woran es momen­tan hapert, sind unterschiedliche Vorstellungen zur Fläche, die der In­vestor jetzt wieder aufforsten soll. Die Naturschutzbehörde hat eine Fläche von 1,5 Hektar als Bemes­sungsgrundlage festgelegt, verlangt allerdings, dass drei Hektar mit standortgerechten Bäumen wieder aufgeforstet werden - also das Dop­pelte. „Aufgrund der besonderen na­turschutzfachlichen Wertigkeit der Umwandlungsfläche", heißt es zur Begründung.
Joachim Schneider will sämtli­che andere ihm auferlegten Vorga­ben und Strafen (siehe Info-Kasten) erfüllen. Aber die Forderung nach der Aufforstung könne er in diesem Umfang nicht nachvollziehen. „Drei Hektar, das ist einfach zuviel. Das wären 45.000 Euro", sagt er. Für zwei Hektar würde er bezahlen, obwohl auch das sehr viel sei. Schneider be­tont, dass er nur 8800 Quadratmeter mit Bäumen gefällt habe, der Rest des Grundstücks seien Hecken und Wege gewesen. Zudem wolle er neben den geplanten Neubauten oh­nehin wieder aufforsten.
Solange dieser Streit nicht gelöst ist, will der Investor auch nicht die 150.000 Euro für den Abriss der Rui­ne in die Hand nehmen und am En­de nichts davon haben. „Ich brauche als Sicherheit zuerst eine Baugeneh­migung. Dann geht es sofort los", sagt Schneider, der bisher rund 300.000 Euro in sein Projekt inves­tiert hat. Doch die Baugenehmigung gibt es erst, wenn die Sache mit der Naturschutzbehörde geklärt ist. Ein Treffen dazu soll es nächste Woche geben. Das habe die Stadtverwal­tung vermittelt.
Falls eine Lösung gefunden wird, könne er normalerweise zwar erst ab Oktober außerhalb der Vegetati­onsschutzzeit abreißen, aber die Na­turschutzbehörde schlägt ihm eine Alternative vor: Er muss die Einflug­löcher in den alten Häusern ver­schließen, um Vögel zu schützen.
Welche Vorgaben die Naturschutzbehörde macht
Waldfläche: Die Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau fordert eine Wiederaufforstung mit standortge­rechten Laubbäurnen auf einer Fläche von insgesamt drei Hektar.
Fledermäuse: Weil Höhlenbäume auf dem Grundstück beseitigt wurden, soli der Investor außerdem ein Fle­dermausquartier in einer Höhe von zwei Metern für den Winter schaffen. „Fledermäuse sind sehr standorttreu und kehren jedes Jahr zu ihren alten Quartieren zurück", heißt es zur Be­gründung.
Vögel: Die Höhlenbäume dienten laut Behörde auch als Brut- und Ruhestät­ten verschiedener Vogelarten. Der Investor muss deshalb Nistkästen an den verbliebenen Buchen anbringen. Falls er die Ruine abreißt, muss er weitere Nistkästen für Mauersegler und Fledermäuse schaffen, (mathe)
Quelle: „Freie Presse" vom 13. 03. 2015
Bäume im Hintergrund etwa ???
 
Investor lenkt im Streit um Aufforstung in Pleißa ein
Abriss der Ruinen an der Hohensteiner Straße ab Oktober geplant
LIMBACH-OBERFROHNA - Der Streit um die Wiederaufforstung einer im Januar 2012 abgeholzten Fläche an der Hohensteiner Straße in Pleißa ist offenbar vom Tisch. Der Investor Joachim Schneider hat nach Gesprä­chen mit der unteren Naturschutz­behörde des Landkreises Zwickau in dieser Woche eingelenkt. Die Behör­de fordert von ihm, dass er einen Wald mit einheimischen Laubbäu­men auf einer Fläche von drei Hek­tar wieder aufforsten muss. Die geschätzten Kosten liegen bei rund 45.000 Euro. Abgeholzt hatte Schneider nach eigener Aussage aber nur 0,88 Hektar. Bisher lautete sein Vorschlag, zwei Hektar mit Bäumen neu zu pflanzen.
Investitionskosten steigen
Die Naturschutzbehörde des Land­kreises hält aber weiterhin an ihrer Forderung fest - vor allem deshalb, weil es sich auf dem Grundstück an der Hohensteiner Straße um Wald gehandelt haben soll. Joachim Schneider bezweifelt das zwar wei­terhin - ein entsprechender Nach­weis habe ihm bisher nicht vorge­legt werden können, auch im Grundbuchamt stehe nichts von Wald geschrieben - allerdings wolle er nicht noch mehr Geld mit Kosten für einen Gerichtsprozess verlieren, begründet er sein Einlen­ken. Durch die Verzögerung, die er bisher hinnehmen musste, rechne er ohnehin mit einer Steigerung der Investitionssumme um 20 Prozent! An der Hohensteiner Straße sollen nach seinen Vorstellungen vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils zwölf altersgerechten Wohnungen samt Tiefgarage entstehen.
Quartier für Fledermäuse
Weil unter den abgeholzten Bäu­men Höhlenbäume waren, soll der Investor zudem ein sechs Meter lan­ges und zwei Meter breites Fleder­mausquartier für 15.000 Euro bauen und Nistkästen für Vögel an den ver­bliebenen Buchen anbringen.
Der Abriss der immer noch auf dem Gelände stehenden Ruinen soll nach Ende der Vegetationsschutz­zeit ab Oktober erfolgen. Dann muss muss der Investor weitere Nistkäs­ten für Mauersegler und Fledermäu­se schaffen.
Damit er weiter für sein Baupro­jekt planen könne, sei es nun wich­tig, dass die Stadtverwaltung zügig einen Vertrag aufstellt, in dem die der Art der Häuser und der Zeitraum für die Bauarbeiten festgelegt wird, erklärte Schneider. Erst danach könne der Stadtrat über seine Pläne entscheiden, woraufhin der B-Plan aufgestellt werden kann.
Quelle: „Freie Presse" vom 21. 03. 2015
( Wir, Batman und die angeschlossenen Fledermäuse freuen uns bereits auf die Fortsetzung der „Unendlichen Geschichte" …. )
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