| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
| |
|
Kabel-Diebe legen Stromversorgung lahm Nachbarn der früheren Textilfabrik in Pleißa ohne Strom Pleißa. Ohne Strom waren am Sonntagmittag die Bewohner eines Hauses an der Hohensteiner Straße in Pleißa. Offensichtlich hatte zu dieser Zeit einer oder mehrere unbekannte Täter versucht, Stromkabel aus der benachbarten Industriebrache zu stehlen. Wir waren gerade mit Mittagessen fertig, als der Strom ausfiel. Da in Nachbarhäusern der Strom weiterhin da war, ist mein Enkel gleich zu der Brache gelaufen, um nach dem Rechten zu sehen", berichtete gestern Herbert Philipp. Denn das Wohnhaus bezieht seinen Strom über die Elektroanlage des früheren Textilbetriebes (ehemals Firma Sallmann, später VEB Feinwäsche "Bruno Freitag" / Werk 4.4 d. Red.). Die Sicherungen waren herausgezogen worden. Wir nehmen an, dass der oder die Täter sich dabei die Augen verblitzt haben und deshalb vor Schreck ausgerissen sind", vermutet der Rentner. Zurück blieb lediglich ein Rucksack mit Kabelstücken und Werkzeug. Das stamme laut Philipp aus den 1970ziger Jahren, was seiner Meinung nach darauf schließen lasse, dass es sich um ältere Täter handelt. Der Energieversorger Envia wurde durch die Polizei vom Stromausfall informiert. Beim Kabelklau hat es wahrscheinlich einen Kurzschluss gegeben", sagte gestern Uwe Kramer, bei Envia Leiter Netze Südsachsen. In der Trafostation sei der Schaden behoben worden. Von 13.40 bis 15 Uhr war die Stromleitung unterbrochen", meinte Kramer. Angaben zur Schadenshöhe liegen noch nicht vor", sagte Polizeisprecherin Heidi Hennig. Herbert Philipp wohnt seit 2002 in dem Haus. Die benachbarte Brache gehört nach seinen Angaben einer Erbengemeinschaft. Ich kümmere mich um Ordnung rund um dieses Grundstück", erzählt der Pleißaer. Das sei allerdings eine Sisyphus-Arbeit, berichtet er von zahlreichen Einbrücken in die Brache. Das gehe fast schon wie am laufenden Band, erzählt er und erinnert an das Kupferdach eines Vorbaus, das auch schon gestohlen wurde. Die Heizkörper einschließlich der Verbindungsrohre seien ebenfalls ausgebaut und abtransportiert worden. Von den vielen Schlössern, die er bereits eingebaut habe, ließen sich Täter nicht abschrecken. Man kann eine Tür zunageln und die Leute kommen und öffnen sie mit einem Stemmeisen. Da kann man schon verzweifeln", sagt er. Auch aus anderen Gründen sorgt sich Herbert Philipp: In der Brache habe es bereits fünfmal gebrannt, rechnet er nach. Zwei dieser Brände bezeichnet der Pleißaer als ganz schön heftig". (BJ/SO) Quelle : Freie Presse" vom 27.01.2009 |
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Die ehemalige Firma Sallmann / Feinwäsche- 2009 |
|
|
|
|
| |
|
| |
| |
| |
| |
|
|
|
|
| |
nach unten | |
| |
| |
| |
|
|
| |
|
| |
|
Geschäftsbrief 1930 | |
Werbung 1933 |
2006 |
2009 | |
|
| | | | |
|
Landratsamt ermittelt gegen Investor Nachdem in einem Grundstück in Pleißa Bäume gefällt wurden, hat die Naturschutzbehörde einen Fällstopp verhängt und prüft rechtliche Schritte. Der Beschuldigte sieht sich im Recht. Pleißa - Nach Hinweisen aus der Bevölkerung ermittelt die Naturschutz- und Forstbehörde des Landkreises Zwickau wegen Verstößen gegen den Artenschutz und gegen das Sächsische Waldgesetz im Limbach-Oberfrohnaer Ortsteil Pleißa. Das teilt Landkreis-Sprecherin Ilona Schilk mit. Gleichzeitig werde geprüft, ob ein strafrechtlich relevantes Vergehen vorliege. Auf einer 1,6 Hektar großen Fläche an der Hohensteiner Straße, die als Wald einzustufen sei, ist fast der gesamte Baumbestand beseitigt worden. Ein Passant, der sich gestern ein Bild von dem Ergebnis der Fällungen machen wollte, erzählte: Hier standen viele wertvolle Laubbäume, darunter Bergahorn, Spitzahorn, Linden, Kastanien und Eschen, die prächtigsten über 100 Jahre alt. Sie hatten in der Mehrzahl Stammumfänge von zwei bis drei Metern." Investor Joachim Schneider, dessen Frau das Grundstück gehört, sieht sich allerdings im Recht. Die Stadt habe ihm das Gelände als mögliches Investitionsobjekt gezeigt. Es war eine alte Parkanlage, die vollkommen verwildert war. Viele Bäume hatte bereits der Sturm umgerissen", sagte er. Da es in Limbach-Oberfrohna keine Baumschutz-Satzung mehr gebe, sei er davon ausgegangen, dass er die Bäume bis Ende Februar fällen dürfe, erklärte Schneider. Er habe dafür ein Unternehmen aus der Branche beauftragt. Der Seniorchef mehrerer Autohäuser in Chemnitz will auf dem Gelände an der Hohensteiner Straße drei Häuser mit je zwölf Wohnungen für altersgerechtes Wohnen errichten. Weitere Bäume auf dem Grundstück wolle er nicht fällen lassen. Nur die Ruine soll noch in diesem Jahr abgerissen werden. Obwohl Limbach-Oberfrohna im Juli des vergangenen Jahres seine Baumschutzsatzung abgeschafft hat, hätte Schneider nach Einschätzung des Landratsamtes nicht einfach sämtliche Bäume abholzen dürfen. Trotz des Verzichtes auf eine Gehölzschutzsatzung sind die Ar- tenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, das Fällverbot vom 1. März bis zum 30. September, der Biotopschutz, die Eingriffsregelung und der Schutz von Naturdenkmalen zu beachten", klärt Sprecherin Ilona Schilk auf. Das Problem im konkreten Fall ist: Unter den gefällten Bäumen haben sich ihr zufolge zahlreiche höhlenreiche Altbäume befunden, die als Brut- und Niststätten nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht hätten gefällt werden dürfen. Zurzeit werde der Schaden beurteilt, so Schilk. Eine Aussage zum Strafmaß, welches den Eigentümer erwartet, kann zum Zeitpunkt nicht getroffen werden." Die Stadt Limbach-Oberfrohna war über die Baumfällungen im Vorfeld informiert, allerdings nicht über den genauen Umfang. Seit es keine Baumschutzsatzung für Limbach-Oberfrohna mehr gibt, müssen wir als Stadt Baumfällungen nicht mehr genehmigen", sagt Stadtsprecherin Frances Mildner. Für uns ist die Investition wichtig, weil eine Industriebrache beseitigt wird, die nicht mehr zu retten war." .Was erlaubt ist und was nicht _ Seit in Limbach-Oberfrohna die Baumschutzsatzung im Jahr 2011 abgeschafft wurde, muss die Stadtverwaltung keine Genehmigung für Fällungen erteilen. Laut dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts in Sachsen ist es nun erlaubt folgende Gehölze ohne Antrag zu fällen oder zurückzuschneiden: Bäume und Hecken in Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz; auf mit Gebäuden bebauten Grundstücke Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter (gemessen in einem Meter Höhe), Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume. Allerdings weist das Gesetz zugleich auf Einschränkungen hin. So gilt das Ganze nicht für Gewächse die unter Naturschutz stehen. Zudem muss das generelle Fällverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September beachtet werden, (mib/mathe) Quelle: Freie Presse" vom 13. Januar 2012 |
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schon immer ein beliebter Ort für "Blitzer" - nun wohl nicht mehr - schade ... |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Staatsanwalt stellt Verfahren wegen Baumfällung in Pleißa ein Die Abholzung eines Waldes an der Hohen-steiner Straße sorgte vor anderthalb Jahren für Wirbel. Der Investor muss jetzt 2500 Euro zahlen. - VON CHRISTIAN MATHEA - PLEIßA - Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat das Ermittlungsverfahren wegen der Baumfällungen in Pleißa an der Hohensteiner Straße eingestellt. Auf einem 1,6 Hektar großen Grundstück war dort im Januar 2012 ein kleines Waldstück gerodet worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen den Auftraggeber, der dort eine Seniorenresidenz bauen lassen will, sowie das ausführende Unternehmen. Gegen den Auftraggeber wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2500 Euro eingestellt. Er habe den Betrag gezahlt, erklärt die Zwickauer Staatsanwältin Ines Leonhardt. Seine Schuld sei gering gewesen. Hierbei wurde unter anderem berücksichtigt, dass er die Tat eingeräumt hat. Auch ist er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten", sagt sie. Dem Geschäftsführer der ausführenden Firma wurde eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 5000 Euro angeboten. Sein höheres Maß an Schuld komme in der Höhe der Geldauflage zum Ausdruck. Dazu ergänzt die Staatsanwältin, dass es noch unklar sei, ob das Unternehmen mit der Geldzahlung einverstanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird im September Anklage erhoben", so Ines Leonhardt. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei der Fläche um ein Stück Wald im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes. Die Bäume standen zwar nicht unter Naturschutz, allerdings sollen dort streng geschützte Tierarten wie Mäusebussarde und Turmfalken gelebt haben. Darüber hinaus seien Bruthöhlen des Grünspechts gesehen worden. Weiterhin konnten demnach Spuren von Fledermäusen festgestellt werden. Die gefällten Bäume haben zumindest zum Teil als Fortpflanzungs-und Ruhestätten dieser streng geschützten Tiere gedient und wurden durch die Fällung zerstört", sagt Ines Leonhardt. Die Baumfällung hatte vor anderthalb Jahren für starke Kritik in der Bevölkerung gesorgt. Damals wurden auch Vorwürfe laut, im Rathaus von Limbach-Oberfrohna habe man vorher von der geplanten Waldabholzung gewusst. Die Stadtverwaltung erklärte im Januar 2012 zwar, dass der Investor angekündigt habe, die Parkanlage rekultivieren zu wollen, allerdings sei von einer flächendeckenden Abholzung keine Rede gewesen, sagte damals Stadtsprecherin Frances Mildner und ergänzte: Seit es keine Baumschutzsatzung für Limbach-Oberfrohna mehr gibt, müssen wir als Stadt Baumfällungen nicht mehr genehmigen." Für die Stadt sei Investition wichtig, weil eine Industriebrache beseitigt werde, die nicht mehr zu retten war. Die Industriebrache steht allerdings immer noch, und von der geplanten Investition ist außer einem Schild nichts zu sehen. Laut Verwaltung gibt es mit einem Beauftragten des Investors Gespräche. Ein Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens wurde angekündigt", so Bürgermeister Lothar Hohlfeld. Generell gilt: Obwohl Limbach-Oberfrohna 2011 seine Baumschutzsatzung abgeschafft hat, dürfen Grundstücksinhaber nicht einfach Bäume abholzen. Trotz des Verzichtes auf eine Gehölzschutzsatzung sind die Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, das Fällverbot vom 1. März bis zum 30. September, der Biotopschutz, die Eingriffsregelung und der Schutz von Naturdenkmalen zu beachten", klärt Sprecherin Ilona Schilk auf. Quelle: Freie Presse" vom 10. 08. 2013 |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Senioren-Wohnungen: Investor wirft Stadt Verzögerung vor Für die Baumfällungen an der Hohensteiner Straße hat Joachim Schneider Strafe gezahlt. Nun will er bauen. Sein Antrag liegt im Rathaus - und wird nicht bearbeitet. - VON CHRISTIAN MATTHEA _ PLEIßA - Der Kahlschlag der 1,2 Hektar großen Waldfläche neben der ehemaligen Fabrik Sallmann an der Hohensteiner Straße ist seit zwei Jahren Geschichte -getan hat sich seitdem dort nichts. Die verwahrlosten Fabrikruinen stehen immer noch. Die Verfahren gegen Auftraggeber und ausführende Firma sind eingestellt - gegen Zahlung von Geldstrafen. Investor Joachim Schneider zahlte 2500 Euro. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er habe Bäume fällen lassen, auf denen Nester seltener Vögel und Bruthöhlen des Grünspechts gefunden wurden, und eine Waldfläche umgewandelt. Aus Sicht von Schneider handelte es sich um verwilderten Wald, der das letzte Mal in den 1960er-Jahren gepflegt und von vielen Bürgern als Müllkippe genutzt wurde. 140 Tonnen Computerschrott, Farbreste, Eternitschiefer und Lösungsmittel habe er aus dem Gelände geholt. Das Landratsamt Zwickau hatte ihm zwar per Fax mitgeteilt, dass aufgrund der natürlichen Verwitterung im Laufe der Jahre Wald entstanden sei, allerdings sei diese Fläche nicht im sächsischen Waldregister eingetragen gewesen, erklärte er. Ich will mich nicht schuldfrei sprechen, und ich hätte sicherlich stärker recherchieren müssen", so Schneider weiter. Als Investor habe er sich allerdings auf die beauftragte Fachfirma verlassen. Der Baumpflege-Betrieb zahlte unlängst ebenso Geld, womit auch dieses Verfahren eingestellt wurde. Die Strafe fiel mit 5000 Euro allerdings höher aus. Zu den Umständen wollte sich der Geschäftsführer gestern nicht äußern - er habe bereits genug Ärger mit der Angelegenheit gehabt, sagte er. Schneider will seinen Fehler wieder gutmachen und die abgeholzten 1,2 Hektar in unmittelbarer Nähe wieder aufforsten. Bislang habe er 250.000 Euro in sein Projekt investiert. Er kaufte das Grundstück 2010 und musste davor 48 Erben der ehemaligen Inhaber der Sallmannchen Fabrik aufsuchen,.bis der Kaufvertrag zu Stande kam. Selbst in Vancouver und New York musste unser Anwalt recherchieren", sagte der Limbacher. Sein Architekt hat die Entwürfe für die vier Häuserkomplexe mit 48 altersgerechten Wohnungen entwickelt. Der sogenannte vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt nun seit September 2013 im Rathaus Limbach-Oberfrohna. Doch dort passiert momentan nichts. Oberbürgermeister Hans-Christian Rickauer erklärt das mit der Lage des geplanten Baugebietes am Rande der Stadt. Es gebe eine klare Aussage der Landesdirektion als Raumordnungsbehörde, dass für weitere Baugenehmigungen im Außenbereich andere geplante Wohnbauflächen zurückgenommen werden müssten und dass die Stadt einen Flächennutzungsplan (FNP) aufstellen solle, um die Prioritäten für die zukünftige Stadtentwicklung festzulegen. Daran arbeite die Verwaltung, so Rickauer. Beispielsweise werde deshalb das Baugebiet Am Querweg verkleinert. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde wiederum sei allerdings übergangsweise bereit, so der OB weiter, die bereits eingereichten Pläne zu bearbeiten - dazu zählen Flächen an der Anton-Günther-Straße und an der Wiesenstraße. Die Bearbeitung der später eingereichten Pläne von Joachim Schneider sei dagegen nur im Rahmen eines FNP möglich, so der OB. Mit der Fertigstellung dieses Papiers rechne er nicht vor 2016. Auf die Frage, wie die Stadtverwaltung die Pläne von Joachim Schneider generell einschätzt, antwortete der OB: Einerseits gebe es aufgrund der demografischen Entwicklung Bedarf für altersgerechtes Wohnen in der Stadt. Andererseits müsse man auch die Vorhaben anderer Träger wie des DRK und der Bonavita für die künftige Stadtentwicklung betrachten. Für Investor Schneider ist der genannte Zeitraum bis 2016 viel zu lang. Derzeit bereitet er ein Schreiben an die Stadträte vor, in dem er sie von seinem Projekt überzeugen will. Mit dem Abriss der Ruinen, der weitere 180.000 Euro kosten würde, will er warten. Abreißen lassen und dann nicht bauen dürfen, soviel Geld habe ich nicht", sagte er. Quelle: Freie Presse" vom 29.01.2014 |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Streit mit Investor: Rathaus lenkt ein Bislang verweigerte die Stadtverwaltung die Bearbeitung der Baupläne für einen Wohnpark in Pleißa. Nun tauchen gleich zwei wohlwollende Beschlussvorlagen auf. - VON CHRISTIAN MATHEA - LIMBACH-OBERFROHNA - Seit August 2013 kämpft Joachim Schneider dafür, dass seine Baupläne für altersgerechte Wohnungen von der Stadtverwaltung bearbeitet werden - bislang ohne Erfolg. Am Montag stand nun der Beschluss für eine Bearbeitung gleich zweimal auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung. Zum einen gab es plötzlich doch den erwünschten wohlwollenden Vorschlag aus dem Rathaus, zum anderen war da noch ein fraktionsüber-greifender Antrag, der größtenteils von Oppositionspolitikern unterschrieben wurde. Den hatten die acht Stadträte vor einem Monat eingereicht, weil sich die Verwaltung bis dato bei der Bearbeitung von Schneiders Plänen quer stellte. Der nun erschienene Beschlussvorschlag aus dem Rathaus, der in der Tagesordnung vor dem Antrag der Opposition folgte, wurde mehrheitlich abgenickt. Der zweite Antrag wurde von den Antragstellern zurückgezogen. Uns geht es um die Sache, nicht darum, wer der erste war", so Linken-Stadtrat Thomas Fritzsche. Verwundert ist man über den Ablauf trotzdem: Für Jesko Vogel (Freie Wähler) war die Abstimmung eine Farce". Er hatte mit dem Oppositions-Antrag die Verwaltung am 7. März zur Bearbeitung der Pläne aufgefordert. Und eben dieser Antrag wurde von CDU und FDP im Technischen Ausschuss (TA) am 18. März abgelehnt. Dass die Stadtverwaltung überhaupt einen eigenen Vorschlag erarbeitet und diesen erneut vom TA vorberaten lässt, bezeichnet er als Verschwendung von Steuermitteln". Bislang hatte Oberbürgermeister Hans-Christian Rickauer (CDU) die Bearbeitung von Schneiders Plänen mit der Begründung abgelehnt, dass laut Landesdirektion die Genehmigung von zwei geplanten Eigenheim-Gebieten im Außenbereich der Stadt gefährdet sei, sobald die Verwaltung ein weiteres Projekt im Außenbereich bearbeitet. Außerdem müsse die Stadt erst einen Flächennutzungsplan aufstellen, um neue Projekte beginnen zu können. Die neue Sicht des Rathauses erklärte er am Montag damit, dass es ein klärendes Gespräch mit der Landesdirektion gegeben habe. Dort sei präzisiert worden, dass Vorgaben für den geplanten Eigenheim-Bau nicht für den Wohnpark mit Mehrfamilienhäusern von Joachim Schneider gelten. Der Leiter der Stadtentwicklung, Michael Claus, führte aus, dass bislang nicht klar war, dass dieses Vorhaben gesondert zu den bisherigen Absprachen zu werten sei. Die Kehrtwendung führte im Gremium zu Verwunderung: Linken-Stadtrat Jürgen Blume sagte spöttisch: Wir müssen feststellen, dass die Stadtverwaltung einen Schuldigen gefunden hat. Und das ist die Landesdirektion." FDP-Fraktionschef Konrad Felber nahm die Verwaltung in Schutz und erklärte, dass es die Landesdirektion nicht immer leicht gemacht habe. Es sei schwer zu erkennen gewesen, wohin die Reise gehe. Joachim Schneider hofft nun, dass er Ende des Jahres mit seinem Bauvorhaben beginnen kann. Allerdings habe er bereits viel Zeit verloren. Ihm habe die Landesdirektion bereits im September 2013 bestätigt, dass kein Zusammenhang zwischen seinem Bauvorhaben mit Mehrfamilienhäusern und den geplanten Wohngebieten für Einfamilienhäuser besteht, sagte Schneider gestern. Auch Freie Presse" fragte im Januar bei der Landesdirektion, ob durch eine Bearbeitung zusätzlicher Pläne für Mehrfamilienhäuser die Genehmigung für Einfamilienhäuser gefährdet sei - und ob eine Stadt die Bearbeitung von Bebauungsplänen mit der Begründung verzögern kann, dass es noch keinen Flächennutzungsplan gibt. Dazu erklärte die Behörde damals: Die Hoheit für den Erlass eines Bebauungsplanes liegt im vorliegenden Fall bei der Stadt Limbach-Oberfrohna", so ein Sprecher. Auch ohne Flächennutzungsplan könne die Stadt Einzelbebauungspläne aufstellen, über die der Stadtrat entscheiden müsse. Zudem sagte ein Sprecher: Die Landesdirektion sieht derzeit keinen Anlass, in die Planungshoheit der Stadt Limbach-Oberfrohna einzugreifen." Quelle: Freie Presse" vom 09.April 2014 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Streit um Wiederaufforstung: Abriss in Pleißa verschiebt sich Die Ruine an der Hohensteiner Straße sollte längst nicht mehr stehen. Doch es gibt Unstimmigkeiten zwischen Investor und Naturschutzbehörde. Nun soll es Gespräche geben. -VON CHRISTIAN MATTHEA- LIMBACH-OBERFROHNA / Pleißa - Ginge es nach den Plänen von Investor Joachim Schneider, wären die Ruinen an der Hohensteiner Straße in Pleißa schon lang weg und ersetzt durch moderne Häuser. Im Januar 2012 ließ er dort Bäume fällen - ohne sich mit der Naturschutzbehörde des Landkreises vorher abzustimmen. Er sei davon ausgegangen, dass er durch die Abschaffung der Baumschutzsatzung in Limbach-Oberfrohna die Möglichkeit dazu habe, erklärte er damals. Und genau das wurde ihm zum Verhängnis. Die Staatsanwaltschaft warf ihm die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Tierarten und die unerlaubte Waldumwandlung vor. Das Verfahren gegen den Investor wurde 2013 gegen eine Zahlung von 2500 Euro eingestellt. Die ausführende Baumpflege-Firma musste 5000 Euro Strafe bezahlen. Auf dem Grundstück an der Hohensteiner Straße ist seitdem nichts passiert. Der Antrag für das Bauvorhaben liegt im Rathaus von Limbach-Oberfrohna. Von dort heißt es: Derzeit sind die vom Investor einzureichenden Unterlagen noch nicht vollständig. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Klarheit bezüglich der abzuschließenden Erschließungsverträge herrscht, werden wir zügig mit der Bearbeitung beginnen." Laut Joachim Schneider fehlt nur noch die Genehmigung der Naturschutzbehörde in Verbindung mit der Forstbehörde. Woran es momentan hapert, sind unterschiedliche Vorstellungen zur Fläche, die der Investor jetzt wieder aufforsten soll. Die Naturschutzbehörde hat eine Fläche von 1,5 Hektar als Bemessungsgrundlage festgelegt, verlangt allerdings, dass drei Hektar mit standortgerechten Bäumen wieder aufgeforstet werden - also das Doppelte. Aufgrund der besonderen naturschutzfachlichen Wertigkeit der Umwandlungsfläche", heißt es zur Begründung. Joachim Schneider will sämtliche andere ihm auferlegten Vorgaben und Strafen (siehe Info-Kasten) erfüllen. Aber die Forderung nach der Aufforstung könne er in diesem Umfang nicht nachvollziehen. Drei Hektar, das ist einfach zuviel. Das wären 45.000 Euro", sagt er. Für zwei Hektar würde er bezahlen, obwohl auch das sehr viel sei. Schneider betont, dass er nur 8800 Quadratmeter mit Bäumen gefällt habe, der Rest des Grundstücks seien Hecken und Wege gewesen. Zudem wolle er neben den geplanten Neubauten ohnehin wieder aufforsten. Solange dieser Streit nicht gelöst ist, will der Investor auch nicht die 150.000 Euro für den Abriss der Ruine in die Hand nehmen und am Ende nichts davon haben. Ich brauche als Sicherheit zuerst eine Baugenehmigung. Dann geht es sofort los", sagt Schneider, der bisher rund 300.000 Euro in sein Projekt investiert hat. Doch die Baugenehmigung gibt es erst, wenn die Sache mit der Naturschutzbehörde geklärt ist. Ein Treffen dazu soll es nächste Woche geben. Das habe die Stadtverwaltung vermittelt. Falls eine Lösung gefunden wird, könne er normalerweise zwar erst ab Oktober außerhalb der Vegetationsschutzzeit abreißen, aber die Naturschutzbehörde schlägt ihm eine Alternative vor: Er muss die Einfluglöcher in den alten Häusern verschließen, um Vögel zu schützen. Welche Vorgaben die Naturschutzbehörde macht Waldfläche: Die Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau fordert eine Wiederaufforstung mit standortgerechten Laubbäurnen auf einer Fläche von insgesamt drei Hektar. Fledermäuse: Weil Höhlenbäume auf dem Grundstück beseitigt wurden, soli der Investor außerdem ein Fledermausquartier in einer Höhe von zwei Metern für den Winter schaffen. Fledermäuse sind sehr standorttreu und kehren jedes Jahr zu ihren alten Quartieren zurück", heißt es zur Begründung. Vögel: Die Höhlenbäume dienten laut Behörde auch als Brut- und Ruhestätten verschiedener Vogelarten. Der Investor muss deshalb Nistkästen an den verbliebenen Buchen anbringen. Falls er die Ruine abreißt, muss er weitere Nistkästen für Mauersegler und Fledermäuse schaffen, (mathe) Quelle: Freie Presse" vom 13. 03. 2015 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Investor lenkt im Streit um Aufforstung in Pleißa ein Abriss der Ruinen an der Hohensteiner Straße ab Oktober geplant LIMBACH-OBERFROHNA - Der Streit um die Wiederaufforstung einer im Januar 2012 abgeholzten Fläche an der Hohensteiner Straße in Pleißa ist offenbar vom Tisch. Der Investor Joachim Schneider hat nach Gesprächen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau in dieser Woche eingelenkt. Die Behörde fordert von ihm, dass er einen Wald mit einheimischen Laubbäumen auf einer Fläche von drei Hektar wieder aufforsten muss. Die geschätzten Kosten liegen bei rund 45.000 Euro. Abgeholzt hatte Schneider nach eigener Aussage aber nur 0,88 Hektar. Bisher lautete sein Vorschlag, zwei Hektar mit Bäumen neu zu pflanzen. Investitionskosten steigen Die Naturschutzbehörde des Landkreises hält aber weiterhin an ihrer Forderung fest - vor allem deshalb, weil es sich auf dem Grundstück an der Hohensteiner Straße um Wald gehandelt haben soll. Joachim Schneider bezweifelt das zwar weiterhin - ein entsprechender Nachweis habe ihm bisher nicht vorgelegt werden können, auch im Grundbuchamt stehe nichts von Wald geschrieben - allerdings wolle er nicht noch mehr Geld mit Kosten für einen Gerichtsprozess verlieren, begründet er sein Einlenken. Durch die Verzögerung, die er bisher hinnehmen musste, rechne er ohnehin mit einer Steigerung der Investitionssumme um 20 Prozent! An der Hohensteiner Straße sollen nach seinen Vorstellungen vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils zwölf altersgerechten Wohnungen samt Tiefgarage entstehen. Quartier für Fledermäuse Weil unter den abgeholzten Bäumen Höhlenbäume waren, soll der Investor zudem ein sechs Meter langes und zwei Meter breites Fledermausquartier für 15.000 Euro bauen und Nistkästen für Vögel an den verbliebenen Buchen anbringen. Der Abriss der immer noch auf dem Gelände stehenden Ruinen soll nach Ende der Vegetationsschutzzeit ab Oktober erfolgen. Dann muss muss der Investor weitere Nistkästen für Mauersegler und Fledermäuse schaffen. Damit er weiter für sein Bauprojekt planen könne, sei es nun wichtig, dass die Stadtverwaltung zügig einen Vertrag aufstellt, in dem die der Art der Häuser und der Zeitraum für die Bauarbeiten festgelegt wird, erklärte Schneider. Erst danach könne der Stadtrat über seine Pläne entscheiden, woraufhin der B-Plan aufgestellt werden kann. Quelle: Freie Presse" vom 21. 03. 2015 ( Wir, Batman und die angeschlossenen Fledermäuse freuen uns bereits auf die Fortsetzung der Unendlichen Geschichte"
. ) |
|
| |
| |
(C) GeMo 2002- 2022 | |
|
|
| |
|
| |
|
Nach oben |